24.01.2017 Stellungnahme SIV-ERV 01/2017 zur Integration des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) in Fachsoftware

Der Software Industrieverband Elektronischer Rechtsverkehr teilt mit, dass eine Integration des beA in Kanzleisoftware bislang nicht möglich ist. Eine technisch hinreichend aufbereitete Schnittstelle zum beA und ein Zugriff auf die notwendige Testumgebung stehen bis heute noch nicht zur Verfügung. Erst wenn dies der Fall ist, können die Softwarehersteller mit der Integration richtig beginnen.
Nach Abschluss einer Phase zur Erprobung und Qualitätssicherung in Zusammenarbeit mit der BRAK geht die Schnittstelle dann in den Echtbetrieb und die Anwender können das beA komfortabel aus ihrer Kanzleisoftware nutzen. Einen genauen Zeitpunkt, zu dem die beA-Schnittstelle in den Echtbetrieb gehen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mitgeteilt werden.