10.08.2022 Gemeinsame Stellungnahme SIV ERV 1/2022 zur geänderten Signaturpraxis im beA

SIV-ERV-Mitglieder können erst jetzt mit Integration der Fernsignatur in Kanzleisoftware und andere Fachsoftware-Produkte für Rechtsanwälte (Kanzleisoftware) beginnen

– Fernsignatur nicht kompatibel mit Kanzleisoftware
– Verband beklagt zeitlich verzögerte Information seiner Mitglieder
– Kostenlose Integration der Signatur über beA in Kanzleisoftware muss erhalten bleiben
– Gesetzlicher Auftrag der BRAK muss um die Unterstützung der Kanzleisoftwarehersteller erweitert werden

Der Softwareindustrieverband Elektronischer Rechtsverkehr (SIV-ERV) bedauert die mit der Einführung der neuen beA-Karten in Verbindung mit der alleinigen Fernsignatur-Möglichkeit verbundenen Kompatibilitätsprob leme mit den Softwareprodukten seiner Mitglieder. Die neue beA-Karte mit Fernsignatur-Möglichkeit verhindert zum jetzigen Zeitpunkt die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) in Verbindung mit der beA Integration der Kanzleisoftware-Produkte.

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