22.11.2022 Wichtige Informationen zum Jahreswechsel 2022/23 vom SIV ERV e.V. und der BRAK
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, die Bundesrechtsanwaltskammer und die Bundesnotarkammer hatten Sie darüber informiert, dass mit Ablauf des 31.12.2022 die sicherheitstechnische Zulassung der beA-Signaturkarten zur Anbringung qualifizierter elektronischer Signaturen an Dokumenten ablaufen wird. Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer hat daraufhin entschieden, qualifizierte elektronische Signaturzertifikate künftig nicht mehr als Signaturkarte