16.12.2016 Stellungnahme SIV-ERV 12/2016 zur Integration des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) in Fachsoftware

Der Software Industrieverband Elektronischer Rechtsverkehr teilt mit, dass eine Integration des beA in Kanzleisoftware bislang nicht möglich ist. Eine technisch hinreichend aufbereitete Schnittstelle zum beA und die notwendige Testumgebung stehen noch nicht zur Verfügung. Zum Jahreswechsel 2016/17 stellt jedoch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ein entsprechendes Testsystems bereit, und die Softwarehersteller können mit der Integration richtig beginnen. Nach Abschluss einer Phase zur Erprobung und Qualitätssicherung in Zusammenarbeit mit der BRAK geht die Schnittstelle dann in den Echtbetrieb und die Anwender können das beA komfortabel aus ihrer Kanzleisoftware nutzen. Dieses wird jedoch keinesfalls vor dem 2. Halbjahr 2017 sein.